Sportküsten-Schifferschein (SKS)

Hier finden Sie vorab alle Informationen rund um den Bootsführerschein den wir in der Sportbootschule Christains anbieten, um sich ein Bild vom Umfang der Ausbildung zu machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Der SKS ist der amtlich empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Mindestalter von 16 Jahren, der Besitz des SBF See und der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: Ab 16 Jahren
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.

Prüfung:

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theorie:

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe). Den zugrundeliegenden Fragenkatalog finden Sie unter www.elwis.de

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
  • Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII
  • Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
  • Navigationsbesteck: Kursdreiecke oder Portland Course, Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
  • Nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte muss sauber radiert sein und darf, genau wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft, keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte "Seiten-Reiter" im Begleitheft sind unzulässig.

Praxis:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel Pflichtaufgaben:
  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb

Beide Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben:
  • Seemannschaft/Fertigkeiten: Prüfung der Seetüchtigkeit einer Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk
  • Wetterkunde: Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation: Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage, Kontrolle und Starten, Bedienung, Störungen
Seemannschaft / Manöver:
  • Mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
  • Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/-bergen in Fahrt, Ein- und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind

Von den "sonstigen Aufgaben" müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Antriebsmaschine:

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

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Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie neben den mündlichen Abreden und Nebenvereinbarungen auf ihrer Schriftform bestehen.