Funkzeugnis (SRC)

Vorab finden Sie hier alle Informationen rund um die von der Sportbootschule Christians angebotenen Funkzeugnis-Kurse. Machen Sie sich ein Bild vom Umfang und Möglichkeiten der Ausbildung. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Prüfung

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden. Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht:

  • Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
  • Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche.
  • Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt.
  • Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
  • Mobiler Seefunkdienst, weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch in englischer Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.
Praxis

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden
  • Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Pflichtaufgaben:

Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen.

Sonstige Fertigkeiten:

Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet, Speicherabfrage und Empfangsbestätigung, Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten, Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes, Abgabe der Sicherheitsmeldung, Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle, Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle, Einstellen des Controllers).

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

Kurs für einen unserer Standorte buchen.

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den Terminen für unsere Standorte. Suchen Sie sich den für Sie besten Standort aus um Fahrzeit und -kosten zu sparen.

Termine in Schönebeck

2016-12_Platzhalter_Standort_Schoenebeck_02

Termine in Magdeburg

2016-11_musterbild_md

Termine in Halle (Saale)

2016-11_musterbild_halle

Termine in Leipzig

2016-12_Platzhalter_Standort_Leipzig_01

Termine in Dresden

2016-11_musterbild_dresden

Termine in Braunschweig

2016-12_Platzhalter_Standort_Braunschweig_01

Termine in Hannover

2016-11_musterbild_hannover

Termine in Potsdam / Berlin

2017-11_Platzhalter_Standort_Potsdam_01
Hinweis:

Solche nachstehenden Vorkommnisse sind uns nicht bekannt, jedoch möchten wir der Sorgfalt halber ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich ausreichend bei uns zu informieren haben, bevor Sie sich zu einem Kurs anmelden!

Nachträgliche Unstimmigkeiten im Selbststudium können nicht berücksichtigt werden!

Sie haben kein gesetzliches Rückgaberecht nach Kursantritt!

Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie neben den mündlichen Abreden und Nebenvereinbarungen auf ihrer Schriftform bestehen.