Sportbootführerschein See (SBF-See)

Hier finden Sie vorab alle Informationen rund um den Bootsführerschein um sich ein Bild vom Umfang der Ausbildung zu machen. Bei Fragen stehen wir von der Sportbootschule Christians natürlich gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber"
  • Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Prüfung

Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen Sie einen Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeiten. Zusätzlich müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Wetterkunde
  • Umweltschutz
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

In Ausnahmefällen kann die schriftliche Prüfung auch mündlich abgelegt werden. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

SBF-Binnen unter Segel

Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).

Sonstige Manöver:

Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).

Knoten:

Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag. (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden).

Pflichtmanöver:

Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). Sonstige Manöver: kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts.

Manöverschallsignale

Von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden müssen. Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

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Termine in Schönebeck

2016-12_Platzhalter_Standort_Schoenebeck_02

Termine in Magdeburg

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Termine in Halle (Saale)

2016-11_musterbild_halle

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Termine in Dresden

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Termine in Braunschweig

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Termine in Hannover

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Hinweis:

Solche nachstehenden Vorkommnisse sind uns nicht bekannt, jedoch möchten wir der Sorgfalt halber ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich ausreichend bei uns zu informieren haben, bevor Sie sich zu einem Kurs anmelden!

Nachträgliche Unstimmigkeiten im Selbststudium können nicht berücksichtigt werden!

Sie haben kein gesetzliches Rückgaberecht nach Kursantritt!

Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie neben den mündlichen Abreden und Nebenvereinbarungen auf ihrer Schriftform bestehen.